Aktuell melden sich hier viele Betroffene, die Zahlungsaufforderungen von dem Inkassobüro Intrum Financial Services GmbH erhalten haben. Das Inkassobüro Intrum Financial Services GmbH macht im Auftrag der Maxolution Online Service GmbH Beträge in unterschiedlichen Höhen geltend, auch von Restbeträgen ist die Rede. Gegenstand der Zahlungsaufforderungen sind offensichtlich kostenpflichtige und mehrmonatige Mitgliedschaften durch Anmeldung auf verschiedenen Internetportalen, die von der Maxolution Online Services GmbH mit Sitz in Österreich betrieben werden. Hintergründe der Anmeldung auf den Seiten, sowie Dauer, Kosten und Kündigungsfristen der Mitgliedschaften sind den Betroffenen teilweise nicht bekannt. Betroffene fragen in diesem Zusammen häufig, ob die geforderten Beträge bezahlt werden sollen und wie man sich konkret verhalten soll.
Wichtiger Hinweis:
Die geforderten Beträge sollten jedenfalls nicht vorschnell bezahlt werden. Nach hier vertretener Ansicht sollte zunächst geprüft werden, ob die vom Betreiber der Portale verwendeten Klauseln wirksam sind. Im Falle einer Unwirksamkeit einzelner Klauseln könnte auch eine Kostenpflicht ganz oder teilweise entfallen. Wer also ebenfalls Forderungsschreiben der Maxolution Online Service GmbH im Auftrag der Maxolution Online Services GmbH erhalten hat, sollte den geforderten Betrag nicht vorschnell bezahlen sondern zuerst prüfen lassen, ob ein wirksamer Vertrag überhaupt zustande gekommen ist und/oder ob dieser gekündigt werden kann.
Wie kann ich Ihnen helfen?
Wenn Sie auch eine solche Zahlungsaufforderung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie erhalten sodann im Rahmen unserer zeitlichen Kapazität eine Bewertung der Sach- und Rechtslage und eine Empfehlung zur weiteren Vorgehensweise. Durch die Beantwortung Ihrer Anfrage entstehen noch kein Mandatsverhältnis und noch keine Anwaltskosten. Telefonische Anfragen können aus Zeitgründen nicht beantwortet werden. Sofern der Forderung bereits ein Vollstreckungsbescheid zugrunde liegt, kann hier leider nicht weitergeholfen werden.
Bitte beachten: Reichen Sie persönliche Anfragen an die Kanzlei ausschließlich per Email ein und nicht über die Kommentarfunktion.
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