Zahlungsaufforderung der Jedermann Inkasso GmbH im Auftrag der D.I.E. GmbH

Aktuell melden sich hier viele Betroffene, die Zahlungsaufforderungen von dem Inkassobüro Jedermann Inkasso GmbH erhalten haben. Die Jedermann Inkasso GmbH macht im Auftrag der D.I.E. GmbH Beträge in unterschiedlichen Höhen geltend. Gegenstand der Forderungen sind Anmeldungen auf Internetseiten, die die D.I.E. GmbH betreibt. Die D.I.E. GmbH hat ihren Sitz in Monheim am Rhein und bietet laut Internetauftritt eine Vielzahl von Online Produkten an unter anderem mit dem Ziel, Menschen untereinander zu verbinden. Gegenstand der Zahlungsaufforderungen sind offensichtlich kostenpflichtige und mehrmonatige Mitgliedschaften durch Anmeldung auf verschiedenen Internetportalen. Hintergründe der Anmeldung auf den Seiten, sowie Dauer, Kosten und Kündigungsfristen der Mitgliedschaften sind den Betroffenen teilweise nicht bekannt. Betroffene fragen in diesem Zusammen häufig, ob die geforderten Beträge bezahlt werden sollen und wie man sich konkret verhalten soll.

Wichtiger Hinweis:

Die geforderten Beträge sollten jedenfalls nicht vorschnell bezahlt werden. Nach hier vertretener Ansicht sollte zunächst geprüft werden, ob die vom Betreiber der Portale verwendeten Klauseln wirksam sind. Im Falle einer Unwirksamkeit einzelner Klauseln könnte auch eine Kostenpflicht ganz oder teilweise entfallen. Wer also ebenfalls Forderungsschreiben der D.I.E. GmbH im Auftrag der Jedermann Inkasso GmbH erhalten hat, sollte den geforderten Betrag nicht vorschnell bezahlen sondern zuerst prüfen lassen, ob ein wirksamer Vertrag überhaupt zustande gekommen ist und/oder ob dieser gekündigt werden kann.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie auch eine solche Zahlungsaufforderung erhalten haben, können das Inkassoschreiben hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie erhalten sodann eine Bewertung der Sach- und Rechtslage und eine Empfehlung zur weiteren Vorgehensweise. Durch die Beantwortung Ihrer Anfrage entstehen noch kein Mandatsverhältnis und noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen zum Thema Verbraucherschutz kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Die Vertretung und Beratung erfolgt bundesweit.

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2 Kommentare:

Guten Tag ich habe auch eine Zahlung bekommen in höhe von 109,78 euro, aber soll ich das bezahlen? Auftraggeber ist Webbilling AG

Ich habe eine Email von Jedermann Inkasso bekommen.