Rechnung Mahnung Deutscher Werbe Verlag wegen Branchenbucheintrag erhalten?

Aktuell hat ein Gewerbetreibender eine Rechnung der Firma Deutscher Werbe Verlag mit Sitz in Frankfurt zur Prüfung vorgelegt. Die Firma Deutscher Werbe Verlag bietet laut Angaben in der Rechnung Leistungen wie Google AdWords, Google My Business und ein OnlineBranchenbucheintrag an. Laufzeit des Vertrages ist hier 6 Monate. Gegenstand der hier vorgelegten Rechnung ist wahrscheinlich eine angebliche telefonische Beauftragung des Dienstleisters, entsprechende Leistungen für den angerufenen Unternehmer durchzuführen. Mit der Rechnung wird ein Betrag in Höhe von 712,81 EUR gefordert. Erst mit Erhalt der Rechnung wird dem Gewerbetreibenden bewußt, einen aus seiner Sicht nicht gewollten kostenpflichtigen Vertrag telefonisch abgeschlossen zu haben.

Allgemeine Information:

Häufig werden Gewerbetreibende während der Geschäftszeit angerufen, um auf diesem Wege einen Eintrag ihrer Daten in einem Onlinebranchenbucheintrag im Internet oder SEO-Leistungen anzubieten. Dem angerufenen Gewerbetreibenden wird dabei mitgeteilt, dass ein vorhandener Vertrag nicht gekündigt wurde und sich daher verlängert hat, weswegen nunmehr die Daten abgeglichen werden müssten. Aber auch anderen Anlässe des Anrufes werden vorgetragen. Da es sich bei den angerufenen Gewerbetreibenden meist um kleinere Betriebe handelt, ist gewährleistet, dass der Inhaber selbst am Telefon ist. Dieser hat meistens wenig Zeit, was zunutze gemacht wird, um dem Gewerbetreibenden ein kostenpflichtiger Dienstleistungsvertrag anzutragen. Das Gespräch wird aufgezeichnet unter dem Vorwand der Datensicherheit. Erst mit Erhalt der Rechnung erfährt der Betroffene, dass er einen kostenpflichtigen Branchenbucheintrag bestellt hat.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie auch eine solche Zahlungsaufforderung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 für weitere Informationen anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen zum Thema Branchenbuchverträge kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.

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