Forderung des Versandhandels Walz GmbH durch Inkassobüro Universum Inkasso

Inkassobüros sind dafür bekannt, offene Forderungen für Unternehmen einzutreiben. In manchen Fällen werden jedoch Forderungen geltend gemacht, obwohl der betroffene Verbraucher die Ware bereits bezahlt hat. Ein solcher Fall ist bei der Versandhandelsfirma Walz GmbH und dem Inkassobüro Universum Inkasso aufgetreten. In diesem Beitrag werden die Situation genauer betrachtet und mögliche Schritte für Betroffene aufgezeigt.

Tipps für den Umgang mit dem Forderungsschreiben der Universum Inkasso GmbH:

Die Walz GmbH ist ein bekannter Versandhandel, der eine Vielzahl von Waren an Kunden in ganz Deutschland verkauft. Wie bei jedem anderen Unternehmen, kann es auch bei der Firma Walz GmbH vorkommen, dass Rechnungen nicht beglichen werden. In solchen Fällen kann das Unternehmen ein Inkassobüro wie zum Beispiel Universum Inkasso GmbH beauftragen, um die offene Forderung einzutreiben.

Im vorliegenden Fall hat die Walz GmbH jedoch das Inkassobüro Universum Inkasso GmbH beauftragt, obwohl der betroffene Verbraucher nach eigenen Angaben die Ware bereits bezahlt hat. Der Kunde erhielt eine Mahnung von Universum Inkasso, die auf eine angebliche offene Forderung aus einer Warenlieferung hinwies. Verwirrt und verärgert kontaktierte der Kunde die Walz GmbH, um die Angelegenheit zu klären.

Die Walz GmbH konnte dem Kunden jedoch keine zufriedenstellende Antwort geben und verwies ihn erneut an Universum Inkasso. Der Kunde wandte sich daraufhin an Universum Inkasso und versuchte, die Situation zu klären. Dennoch blieb Universum Inkasso hartnäckig und behauptete weiterhin, dass die Forderung bestehe. Der Kunde fühlte sich in einer ausweglosen Situation und wusste nicht, wie er weiter vorgehen sollte. In solchen Fällen ist es wichtig, dass Betroffene ihre Rechte kennen und entsprechende Schritte einleiten.

Zur rechtlichen Situation:

Der erste Schritt für den betroffenen Kunden sollte sein, sämtliche Zahlungsbelege, Überweisungsbelege und Kommunikationen mit der Walz GmbH und Universum Inkasso sorgfältig aufzubewahren. Diese Dokumente können als Beweismittel dienen, um zu belegen, dass die Ware bereits bezahlt wurde.

Als nächstes sollte der Kunde eine schriftliche Stellungnahme an Universum Inkasso senden und die unberechtigte Forderung bestreiten. Dabei sollte er klar und präzise darlegen, dass die Ware bezahlt wurde und dass er keine offene Forderung hat. Die vorgelegten Zahlungsbelege sollten als Anhang beigefügt werden.Es ist ratsam, parallel dazu die Walz GmbH erneut zu kontaktieren und sie über die Situation zu informieren.

Im Zweifel rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen:

Rechtliche Beratung einholen: Wenn Sie in diesem Fall unsicher sind oder rechtlichen Beistand benötigen, können Sie sich gerne an die Kanzlei Schuster wenden. Wir sind in diesem Bereich Experten und können Ihre Unterlagen prüfen, Sie über Ihre Rechte informieren und Sie bei weiteren Schritten unterstützen. Schreiben Sie gerne eine Email an RAinSchuster@kanzlei-schuster.de und reichen Ihre Unterlagen und die Zahlungsaufforderung ein. Wir melden uns bei Ihnen so schnell wie möglich und freuen uns auf Ihre Nachricht.

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