… ist eine bei ebay zulässige Bewertung und muß nicht entfernt werden. Die Bewertung ist nicht ehreverletzend, sie ist keine unsachgemäße Schmähkritik und auch kein Verstoß gegen das Sachlichkeitsgebot (AG Nordhorn, AZ 3 C 1808/08).
… ist eine bei ebay zulässige Bewertung und muß nicht entfernt werden. Die Bewertung ist nicht ehreverletzend, sie ist keine unsachgemäße Schmähkritik und auch kein Verstoß gegen das Sachlichkeitsgebot (AG Nordhorn, AZ 3 C 1808/08).
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