Abofallen Archive - Anwaltskanzlei Schuster Tue, 28 Jul 2020 15:57:12 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=6.8.1 https://www.kanzlei-schuster.de/wp-content/uploads/2019/06/cropped-favicon_schuster-32x32.png Abofallen Archive - Anwaltskanzlei Schuster 32 32 Zahlungsaufforderung der eCollect im Auftrag der Novalnet AG wegen Mitgliedsvertrag erhalten? https://www.kanzlei-schuster.de/2019/05/zahlungsaufforderung-der-ecollect-im-auftrag-der-novalnet-ag-wegen-mitgliedsvertrag-erhalten/ https://www.kanzlei-schuster.de/2019/05/zahlungsaufforderung-der-ecollect-im-auftrag-der-novalnet-ag-wegen-mitgliedsvertrag-erhalten/#comments Sat, 25 May 2019 10:12:29 +0000 https://www.kanzlei-schuster.de/?p=9782 Aktuell hat hier ein Betroffener eine Zahlungssaufforderung des Inkassobüros eCollect AG mit Sitz in der Schweiz vorgelegt. Die eCollect AG schreibt im Auftrag der Novalnet AG Gegenstand der Zahlungsaufforderungen ist offensichtlich eine kostenpflichtige und mehrmonatige Mitgliedschaft bei dem Kontaktportal flirt.com. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kontaktportals finden sich verschiedene Informationen über Dauer, Kündigungsfristen und Kosten […]

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Aktuell hat hier ein Betroffener eine Zahlungssaufforderung des Inkassobüros eCollect AG mit Sitz in der Schweiz vorgelegt. Die eCollect AG schreibt im Auftrag der Novalnet AG Gegenstand der Zahlungsaufforderungen ist offensichtlich eine kostenpflichtige und mehrmonatige Mitgliedschaft bei dem Kontaktportal flirt.com. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kontaktportals finden sich verschiedene Informationen über Dauer, Kündigungsfristen und Kosten der möglichen Mitgliedschaften. Üblicherweise melden sich Nutzer auf dem Portal an, um sich allgemein zu informieren und das Portal zu testen. Dies ist zunächst innerhalb einer bestimmten Zeit teilweise auch kostenlos möglich. Nach Ablauf einer bestimmten Zeit entsteht jedoch ein mehrmonatiger kostenpflichtiger Mitgliedsvertrag aufgrund unterbliebener Kündigung. Dies fällt erst auf, wenn die Betroffenen eine Zahlungsaufforderung erhalten oder Beträge vom Konto abgebucht werden.

Wichtiger Hinweis:

Nach hier vertretener Ansicht sollte zunächst geprüft werden, ob ein wirksamer Mitgliedsvertrag zustande gekommen ist und/oder ob Rechtsmittel gegen einen solchen Vertrag erhoben werden können. Verbraucher stehen diesbezüglich eine Reihe von Rechtsmittel zur Verfügung. Wer also ebenfalls Forderungsschreiben des Inkassobüros eCollect im Auftrag der Novalnet AG erhalten hat, sollte den geforderten Betrag nicht vorschnell bezahlen sondern zuerst prüfen lassen, ob ein wirksamer und kostenpflichtiger Vertrag überhaupt zustande gekommen ist und/oder ob dieser gekündigt werden kann oder ob auf andere Weise eine Vertragsaufhebung möglich ist.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie auch eine solche Zahlungsaufforderung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen.

Sie erhalten im Rahmen unserer zeitlichen Kapazität eine Bewertung der Sach- und Rechtslage und eine Empfehlung zur weiteren Vorgehensweise. Durch die Beantwortung Ihrer Anfrage entstehen noch kein Mandatsverhältnis und noch keine Anwaltskosten. Telefonische Anfragen können aus Zeitgründen nicht beantwortet werden. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen zum Thema Verbraucherschutz kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Die Vertretung und Beratung erfolgt bundesweit.

Bitte beachten: Reichen Sie persönliche Anfragen an die Kanzlei ausschließlich per Email ein und nicht über die Kommentarfunktion.

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Zahlungsaufforderung der Jedermann Inkasso GmbH im Auftrag der D.I.E. GmbH https://www.kanzlei-schuster.de/2019/05/zahlungsaufforderung-der-jedermann-inkasso-gmbh-im-auftrag-der-d-i-e-gmbh/ https://www.kanzlei-schuster.de/2019/05/zahlungsaufforderung-der-jedermann-inkasso-gmbh-im-auftrag-der-d-i-e-gmbh/#comments Wed, 15 May 2019 12:02:32 +0000 https://www.kanzlei-schuster.de/?p=9772 Aktuell melden sich hier viele Betroffene, die Zahlungsaufforderungen von dem Inkassobüro Jedermann Inkasso GmbH erhalten haben. Die Jedermann Inkasso GmbH macht im Auftrag der D.I.E. GmbH Beträge in unterschiedlichen Höhen geltend. Gegenstand der Forderungen sind Anmeldungen auf Internetseiten, die die D.I.E. GmbH betreibt. Die D.I.E. GmbH hat ihren Sitz in Monheim am Rhein und bietet […]

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Aktuell melden sich hier viele Betroffene, die Zahlungsaufforderungen von dem Inkassobüro Jedermann Inkasso GmbH erhalten haben. Die Jedermann Inkasso GmbH macht im Auftrag der D.I.E. GmbH Beträge in unterschiedlichen Höhen geltend. Gegenstand der Forderungen sind Anmeldungen auf Internetseiten, die die D.I.E. GmbH betreibt. Die D.I.E. GmbH hat ihren Sitz in Monheim am Rhein und bietet laut Internetauftritt eine Vielzahl von Online Produkten an unter anderem mit dem Ziel, Menschen untereinander zu verbinden. Gegenstand der Zahlungsaufforderungen sind offensichtlich kostenpflichtige und mehrmonatige Mitgliedschaften durch Anmeldung auf verschiedenen Internetportalen. Hintergründe der Anmeldung auf den Seiten, sowie Dauer, Kosten und Kündigungsfristen der Mitgliedschaften sind den Betroffenen teilweise nicht bekannt. Betroffene fragen in diesem Zusammen häufig, ob die geforderten Beträge bezahlt werden sollen und wie man sich konkret verhalten soll.

Wichtiger Hinweis:

Die geforderten Beträge sollten jedenfalls nicht vorschnell bezahlt werden. Nach hier vertretener Ansicht sollte zunächst geprüft werden, ob die vom Betreiber der Portale verwendeten Klauseln wirksam sind. Im Falle einer Unwirksamkeit einzelner Klauseln könnte auch eine Kostenpflicht ganz oder teilweise entfallen. Wer also ebenfalls Forderungsschreiben der D.I.E. GmbH im Auftrag der Jedermann Inkasso GmbH erhalten hat, sollte den geforderten Betrag nicht vorschnell bezahlen sondern zuerst prüfen lassen, ob ein wirksamer Vertrag überhaupt zustande gekommen ist und/oder ob dieser gekündigt werden kann.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie auch eine solche Zahlungsaufforderung erhalten haben, können das Inkassoschreiben hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie erhalten sodann eine Bewertung der Sach- und Rechtslage und eine Empfehlung zur weiteren Vorgehensweise. Durch die Beantwortung Ihrer Anfrage entstehen noch kein Mandatsverhältnis und noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen zum Thema Verbraucherschutz kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Die Vertretung und Beratung erfolgt bundesweit.

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Zahlungsaufforderung der Culpa Inkasso GmbH im Auftrag der Alpha Finanz Ltd. wegen Kreditkartenbestellung erhalten? https://www.kanzlei-schuster.de/2019/04/zahlungsaufforderung-der-culpa-inkasso-gmbh-im-auftrag-der-alpha-finanz-ltd-wegen-kreditkartenbestellung-erhalten/ https://www.kanzlei-schuster.de/2019/04/zahlungsaufforderung-der-culpa-inkasso-gmbh-im-auftrag-der-alpha-finanz-ltd-wegen-kreditkartenbestellung-erhalten/#comments Thu, 25 Apr 2019 15:04:12 +0000 https://www.kanzlei-schuster.de/?p=9767 Aktuell reichen hier viele Betroffene Zahlungsaufforderungen des Inkassobüros Culpa Inkasso GmbH mit Sitz in Stuttgart ein. Auftraggeber des Inkassobüros ist diesmal eine Alpha Finanz Ltd. mit Sitz in London. Gegenstand der Zahlungsaufforderungen ist offensichtlich die angebliche Bestellung einer Kreditkarte über das Internet. Zunächst bekamen die Verbraucher Rechnungen bzw. Mahnungen von der Platinum Card Service Ltd. […]

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Aktuell reichen hier viele Betroffene Zahlungsaufforderungen des Inkassobüros Culpa Inkasso GmbH mit Sitz in Stuttgart ein. Auftraggeber des Inkassobüros ist diesmal eine Alpha Finanz Ltd. mit Sitz in London. Gegenstand der Zahlungsaufforderungen ist offensichtlich die angebliche Bestellung einer Kreditkarte über das Internet. Zunächst bekamen die Verbraucher Rechnungen bzw. Mahnungen von der Platinum Card Service Ltd. über einen Betrag in Höhe von 98,90 EUR. In der Folgezeit trat dann das Inkassobüro Euro Collect auf den Plan und forderte einen Betrag in Höhe von 181,30 EUR. Nun verlangt Culpa Inkasso aus diesen ursprünglich angeblichen Kreditkartenbestellungen ebenfalls den Kaufpreis nebst Mahn- und Inkassokosten (insgesamt 200,58 UER). All diese Forderungen haben ihre Grundlage in einer angeblichen Kreditkartenbestellung.

Wichtiger Hinweis:

Bezahlen Sie bitte nicht vorschnell die geltend gemachte Forderung und lassen Sie sich auch nicht durch die Drohungen in den Zahlungsaufforderungen einschüchtern. Zunächst sollte geprüft werden, ob die Kreditkarte tatsächlich bestellt wurde oder welche Umstände dem Vorgang überhaupt zugrunde liegen. Sofern eine Bestellung tatsächlich ungewollt erfolgt ist, kann weiter in Betracht gezogen werden, von dem Vertrag Abstand zu nehmen. Diesbezüglich können verschiedene verbraucherrelevante Rechte ausgeübt werden. Bei Bedarf kann Ihnen die Anwaltskanzlei bei der Ausübung der Rechte behilflich sein. Lesen Sie auch bitte diesen Beitrag!

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie auch eine solche Zahlungsaufforderung erhalten haben, können das Inkassoschreiben hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie erhalten sodann eine Bewertung der Sach- und Rechtslage und eine Empfehlung zur weiteren Vorgehensweise. Durch die Beantwortung Ihrer Anfrage entstehen noch kein Mandatsverhältnis und noch keine Anwaltskosten. Telefonische Anfragen können aus Zeitgründen nicht beantwortet werden. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen zum Thema Verbraucherschutz kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Die Vertretung und Beratung erfolgt bundesweit.

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Zahlungsaufforderung von Lectio Rechtsanwälte im Auftrag der Euro Collect GmbH (betrifft VeriPay B.V.- Kreditkartenbestellung) erhalten? https://www.kanzlei-schuster.de/2019/04/zahlungsaufforderung-von-lectio-rechtsanwaelte-im-auftrag-der-euro-collect-gmbh-betrifft-veripay-b-v-kreditkartenbestellung-erhalten/ https://www.kanzlei-schuster.de/2019/04/zahlungsaufforderung-von-lectio-rechtsanwaelte-im-auftrag-der-euro-collect-gmbh-betrifft-veripay-b-v-kreditkartenbestellung-erhalten/#comments Thu, 25 Apr 2019 14:56:56 +0000 https://www.kanzlei-schuster.de/?p=9765 Aktuell verschickt die Lectio Rechtsanwälte GmbH im Auftrag des Inkassobüro Euro Collect GmbH mit Sitz in Düsseldorf und Monheim Zahlungsaufforderungen an Verbraucher. Gegenstand der Zahlungsaufforderungen ist offensichtlich eine seinerzeitige angebliche Bestellung einer Kreditkarte über das Internet bei der Firma Platinum Card Service Ltd. Zunächst bekamen die Verbraucher Rechnungen bzw. Mahnungen von der Platinum Card Service […]

Der Beitrag Zahlungsaufforderung von Lectio Rechtsanwälte im Auftrag der Euro Collect GmbH (betrifft VeriPay B.V.- Kreditkartenbestellung) erhalten? erschien zuerst auf Anwaltskanzlei Schuster.

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Aktuell verschickt die Lectio Rechtsanwälte GmbH im Auftrag des Inkassobüro Euro Collect GmbH mit Sitz in Düsseldorf und Monheim Zahlungsaufforderungen an Verbraucher. Gegenstand der Zahlungsaufforderungen ist offensichtlich eine seinerzeitige angebliche Bestellung einer Kreditkarte über das Internet bei der Firma Platinum Card Service Ltd. Zunächst bekamen die Verbraucher Rechnungen bzw. Mahnungen von der Platinum Card Service Ltd. über einen Betrag in Höhe von 98,90 EUR. In der Folgezeit trat dann das Inkassobüro Euro Collect auf den Plan und forderte einen Betrag in Höhe von 181,30 EUR. Nunmehr fordert die Lectio Rechtsanwälte GmbH den Betrag in Höhe von 181,30 EUR. Betroffene berichten in diesem Zusammenhang, ursprünglich entweder gar keine Kreditkarte bestellt zu haben, bzw. sich lediglich für einen Kredit interessiert zu haben oder aber eine angeblich bestellte Karte zumindest gar nie erhalten zu haben.

Wichtiger Hinweis:

Bezahlen Sie bitte nicht vorschnell die geltend gemachte Forderung. Zunächst sollte geprüft werden, ob die Kreditkarte tatsächlich bestellt wurde oder welche Umstände dem Vorgang überhaupt zugrunde liegen. Sofern eine Bestellung tatsächlich ungewollt erfolgt ist, kann weiter in Betracht gezogen werden, von dem Vertrag Abstand zu nehmen. Diesbezüglich können verschiedene verbraucherrelevante Rechte ausgeübt werden. Bei Bedarf kann Ihnen die Anwaltskanzlei bei der Ausübung der Rechte behilflich sein. Lesen Sie auch bitte diesen Beitrag!

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie auch eine solche Zahlungsaufforderung erhalten haben, können das Inkassoschreiben hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie erhalten sodann eine Bewertung der Sach- und Rechtslage und eine Empfehlung zur weiteren Vorgehensweise. Durch die Beantwortung Ihrer Anfrage entstehen noch kein Mandatsverhältnis und noch keine Anwaltskosten. Telefonische Anfragen können aus Zeitgründen nicht beantwortet werden. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen zum Thema Verbraucherschutz kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Die Vertretung und Beratung erfolgt bundesweit.

Bitte beachten: Reichen Sie persönliche Anfragen an die Kanzlei ausschließlich per Email ein und nicht über die Kommentarfunktion.

Der Beitrag Zahlungsaufforderung von Lectio Rechtsanwälte im Auftrag der Euro Collect GmbH (betrifft VeriPay B.V.- Kreditkartenbestellung) erhalten? erschien zuerst auf Anwaltskanzlei Schuster.

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Forderungsschreiben der enDebito im Auftrag der date4friend AG wegen Mitgliedsvertrag erhalten? https://www.kanzlei-schuster.de/2019/04/forderungsschreiben-der-endebito-im-auftrag-der-date4friend-ag-wegen-mitgliedsvertrag-erhalten/ https://www.kanzlei-schuster.de/2019/04/forderungsschreiben-der-endebito-im-auftrag-der-date4friend-ag-wegen-mitgliedsvertrag-erhalten/#comments Thu, 25 Apr 2019 14:50:59 +0000 https://www.kanzlei-schuster.de/?p=9763 Aktuell verschickt das Inkassobüro enDebito collect & finance GmbH im Auftrag der date4friend AG Zahlungsaufforderungen an Internetnutzer. Gegenstand der Zahlungsaufforderungen ist eine angeblich kostenpflichtige und mehrmonatige Mitgliedschaft bei dem Kontaktportal whats-date.org. Dieses Portal wird von der date4friend AG betrieben. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kontaktportals finden sich verschiedene Informationen über Dauer, Kündigungsfristen und Kosten der […]

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Aktuell verschickt das Inkassobüro enDebito collect & finance GmbH im Auftrag der date4friend AG Zahlungsaufforderungen an Internetnutzer. Gegenstand der Zahlungsaufforderungen ist eine angeblich kostenpflichtige und mehrmonatige Mitgliedschaft bei dem Kontaktportal whats-date.org. Dieses Portal wird von der date4friend AG betrieben. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kontaktportals finden sich verschiedene Informationen über Dauer, Kündigungsfristen und Kosten der möglichen Mitgliedschaften. Üblicherweise melden sich Nutzer auf dem Portal an, um sich allgemein zu informieren und das Portal zu testen. Dies ist zunächst innerhalb einer bestimmten Zeit kostenlos möglich. Nach Ablauf einer bestimmten Zeit entsteht jedoch ein mehrmonatiger kostenpflichtiger Mitgliedsvertrag aufgrund unterbliebener Kündigung. Dies fällt erst auf, wenn die Betroffenen eine Zahlungsaufforderung erhalten oder Beträge vom Konto abgebucht werden.

Wichtiger Hinweis:

Nach hier vertretener Ansicht bestehen erhebliche Zweifel, ob ohne weiteres kostenpflichtige Mitgliedsverträge entstanden sind. Wer also ebenfalls Forderungsschreiben des Inkassobüros enDebito im Auftrag der date4friend AG erhalten hat, sollte den geforderten Betrag nicht vorschnell bezahlen sondern zuerst prüfen lassen, ob ein wirksamer und kostenpflichtiger Vertrag überhaupt zustande gekommen ist und/oder ob dieser gekündigt werden kann oder ob auf andere Weise eine Vertragsaufhebung möglich ist.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie auch eine solche Zahlungsaufforderung erhalten haben, können das Forderungsschreiben hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie erhalten sodann eine Bewertung der Sach- und Rechtslage und eine Empfehlung zur weiteren Vorgehensweise. Durch die Beantwortung Ihrer Anfrage entstehen noch kein Mandatsverhältnis und noch keine Anwaltskosten. Telefonische Anfragen können aus Zeitgründen nicht beantwortet werden. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen zum Thema Verbraucherschutz und Abofallen kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Die Vertretung und Beratung erfolgt bundesweit.

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Zahlungsaufforderung von Euro Collect im Auftrag der Interdate Software AG wegen kostenpflichtigem Abo? https://www.kanzlei-schuster.de/2019/04/zahlungsaufforderung-von-euro-collect-im-auftrag-der-interdate-software-ag-wegen-kostenpflichtigem-abo/ https://www.kanzlei-schuster.de/2019/04/zahlungsaufforderung-von-euro-collect-im-auftrag-der-interdate-software-ag-wegen-kostenpflichtigem-abo/#respond Thu, 04 Apr 2019 09:47:26 +0000 https://www.kanzlei-schuster.de/?p=9759 Seit geraumer Zeit verschickt das Inkassobüro Euro Collect GmbH mit Sitz in Düsseldorf und Monheim Zahlungsaufforderungen an Verbraucher. Gegenstand der Zahlungsaufforderungen ist die angebliche kostenpflichtige Mitgliedschaft auf einem Kontaktportal (zum Beispiel seitensprung.tv), welches von der Firma Interdate Software AG mit Sitz in den USA betrieben wird. Zunächst bekamen die Verbraucher in diesem Zusammenhang Rechnungen bzw. […]

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Seit geraumer Zeit verschickt das Inkassobüro Euro Collect GmbH mit Sitz in Düsseldorf und Monheim Zahlungsaufforderungen an Verbraucher. Gegenstand der Zahlungsaufforderungen ist die angebliche kostenpflichtige Mitgliedschaft auf einem Kontaktportal (zum Beispiel seitensprung.tv), welches von der Firma Interdate Software AG mit Sitz in den USA betrieben wird. Zunächst bekamen die Verbraucher in diesem Zusammenhang Rechnungen bzw. Mahnungen von der Interdate Software AG über einen Betrag in Höhe von 948,00 EUR. In der Folgezeit trat dann das Inkassobüro Euro Collect auf den Plan und fordert nunmehr einen Betrag in Höhe von 1.015,40 EUR. Betroffene berichten in diesem Zusammenhang, sich nicht oder nicht kostenpflichtig auf den behaupteten Portalen registriert zu haben. Einigen Betroffenen ist der Vorgang völlig unverständlich.

Wichtiger Hinweis:

Bezahlen Sie bitte nicht vorschnell die geltend gemachte Forderung und lassen Sie sich auch nicht durch die Drohungen in den Zahlungsaufforderungen einschüchtern. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine kostenpflichtige Anmeldung erfolgt ist. Vorsorglich sollte auf jeden Fall ein möglicher Vertrag angefochten widerrufen und gekündigt werden. Diesbezüglich können verschiedene verbraucherrelevante Rechte ausgeübt werden. Bei Bedarf kann Ihnen die Anwaltskanzlei bei der Ausübung der Rechte behilflich sein. Lesen Sie auch bitte diesen Beitrag!

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie auch eine solche Zahlungsaufforderung erhalten haben, können das Inkassoschreiben hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie erhalten sodann eine Bewertung der Sach- und Rechtslage und eine Empfehlung zur weiteren Vorgehensweise. Durch die Beantwortung Ihrer Anfrage entstehen noch kein Mandatsverhältnis und noch keine Anwaltskosten. Telefonische Anfragen können aus Zeitgründen nicht beantwortet werden. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen zum Thema Verbraucherschutz kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Die Vertretung und Beratung erfolgt bundesweit.

Der Beitrag Zahlungsaufforderung von Euro Collect im Auftrag der Interdate Software AG wegen kostenpflichtigem Abo? erschien zuerst auf Anwaltskanzlei Schuster.

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Zahlungsaufforderung von Euro Collect im Auftrag der Platinum Card Service Ltd. wegen Kreditkartenbestellung erhalten? https://www.kanzlei-schuster.de/2019/04/zahlungsaufforderung-von-euro-collect-im-auftrag-der-platinum-card-service-ltd-wegen-kreditkartenbestellung-erhalten/ Thu, 04 Apr 2019 09:24:57 +0000 https://www.kanzlei-schuster.de/?p=9757 Seit geraumer Zeit verschickt das Inkassobüro Euro Collect GmbH mit Sitz in Düsseldorf und Monheim Zahlungsaufforderungen an Verbraucher. Gegenstand der Zahlungsaufforderungen ist offensichtlich die angebliche Bestellung einer Kreditkarte über das Internet bei der Firma Platinum Card Service Ltd. Zunächst bekamen die Verbraucher Rechnungen bzw. Mahnungen von der Platinum Card Service Ltd. über einen Betrag in […]

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Seit geraumer Zeit verschickt das Inkassobüro Euro Collect GmbH mit Sitz in Düsseldorf und Monheim Zahlungsaufforderungen an Verbraucher. Gegenstand der Zahlungsaufforderungen ist offensichtlich die angebliche Bestellung einer Kreditkarte über das Internet bei der Firma Platinum Card Service Ltd. Zunächst bekamen die Verbraucher Rechnungen bzw. Mahnungen von der Platinum Card Service Ltd. über einen Betrag in Höhe von 98,90 EUR. In der Folgezeit trat dann das Inkassobüro Euro Collect auf den Plan und fordert nunmehr einen Betrag in Höhe von 181,30 EUR. Betroffene berichten regelmäßig, entweder gar keine Kreditkarte bestellt zu haben, bzw. sich lediglich für einen Kredit interessiert zu haben oder aber eine angeblich bestellte Karte zumindest gar nie erhalten zu haben. Dennoch werden die Kreditkarten in Rechnung gestellt.

Wichtiger Hinweis:

Bezahlen Sie bitte nicht vorschnell die geltend gemachte Forderung und lassen Sie sich auch nicht durch die Drohungen in den Zahlungsaufforderungen einschüchtern. Zunächst sollte geprüft werden, ob die Kreditkarte tatsächlich bestellt wurde oder welche Umstände dem Vorgang überhaupt zugrunde liegen. Sofern eine Bestellung tatsächlich ungewollt erfolgt ist, kann weiter in Betracht gezogen werden, von dem Vertrag Abstand zu nehmen. Diesbezüglich können verschiedene verbraucherrelevante Rechte ausgeübt werden. Bei Bedarf kann Ihnen die Anwaltskanzlei bei der Ausübung der Rechte behilflich sein. Lesen Sie auch bitte diesen Beitrag!

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie auch eine solche Zahlungsaufforderung erhalten haben, können das Inkassoschreiben hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie erhalten sodann eine Bewertung der Sach- und Rechtslage und eine Empfehlung zur weiteren Vorgehensweise. Durch die Beantwortung Ihrer Anfrage entstehen noch kein Mandatsverhältnis und noch keine Anwaltskosten. Telefonische Anfragen können aus Zeitgründen nicht beantwortet werden. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen zum Thema Verbraucherschutz kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Die Vertretung und Beratung erfolgt bundesweit.

Bitte beachten: Reichen Sie persönliche Anfragen an die Kanzlei ausschließlich per Email ein und nicht über die Kommentarfunktion.

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Zahlungsaufforderung von Culpa Inkasso im Auftrag der Platinum Card Service Ltd. wegen Kreditkartenbestellung erhalten? https://www.kanzlei-schuster.de/2019/03/zahlungsaufforderung-von-culpa-inkasso-im-auftrag-der-platinum-card-service-ltd-wegen-kreditkartenbestellung-erhalten/ https://www.kanzlei-schuster.de/2019/03/zahlungsaufforderung-von-culpa-inkasso-im-auftrag-der-platinum-card-service-ltd-wegen-kreditkartenbestellung-erhalten/#comments Mon, 04 Mar 2019 16:43:12 +0000 https://www.kanzlei-schuster.de/?p=9705 Aktuell verschickt das Inkassobüro Culpa Inkasso GmbH Zahlungsaufforderungen an Verbraucher. Gegenstand der Zahlungsaufforderungen ist offensichtlich die angebliche Bestellung einer Kreditkarte über das Internet bei der Firma Platinum Card Service Ltd. Im Vorfeld stellte die Firma Platinum Card Service Ltd. einen Betrag in Höhe von 98,90 EUR in Rechnung. Das Inkassobüro Culpa Inkasso fordert nunmehr einen […]

Der Beitrag Zahlungsaufforderung von Culpa Inkasso im Auftrag der Platinum Card Service Ltd. wegen Kreditkartenbestellung erhalten? erschien zuerst auf Anwaltskanzlei Schuster.

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Aktuell verschickt das Inkassobüro Culpa Inkasso GmbH Zahlungsaufforderungen an Verbraucher. Gegenstand der Zahlungsaufforderungen ist offensichtlich die angebliche Bestellung einer Kreditkarte über das Internet bei der Firma Platinum Card Service Ltd. Im Vorfeld stellte die Firma Platinum Card Service Ltd. einen Betrag in Höhe von 98,90 EUR in Rechnung. Das Inkassobüro Culpa Inkasso fordert nunmehr einen Betrag in Höhe von 217,17 EUR. Im konkreten Fall konnte der Betroffene sich jedoch nicht einmal daran erinnern, eine solche Karte bestellt zu haben, da er bereits im Besitz einer Kreditkarte war und eine solche nicht benötigt hatte. Hinzu kam, dass der Betroffene bis dato auch gar keine Karte erhalten hatte.

Wichtiger Hinweis:

Bezahlen Sie bitte nicht vorschnell die geltend gemachte Forderung und lassen Sie sich auch nicht durch die Drohungen in den Zahlungsaufforderungen einschüchtern. Zunächst sollte geprüft werden, ob die Kreditkarte tatsächlich bestellt wurde oder welche Umstände dem Vorgang überhaupt zugrunde liegen. Sofern eine Bestellung tatsächlich ungewollt erfolgt ist, kann weiter in Betracht gezogen werden, von dem Vertrag Abstand zu nehmen. Diesbezüglich können verschiedene verbraucherrelevante Rechte ausgeübt werden. Bei Bedarf kann Ihnen die Anwaltskanzlei bei der Ausübung der Rechte behilflich sein. Lesen Sie auch bitte diesen Beitrag!

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie auch eine solche Zahlungsaufforderung erhalten haben, sollten Sie diese nicht vorschnell bezahlen. Sie können die Rechnung oder Mahnung hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie erhalten sodann eine Bewertung der Sach- und Rechtslage und eine Empfehlung zur weiteren Vorgehensweise. Durch die Beantwortung Ihrer Anfrage entstehen noch kein Mandatsverhältnis und noch keine Anwaltskosten. Telefonische Anfragen können aus Zeitgründen nicht beantwortet werden. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen zum Thema Verbraucherschutz kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Die Vertretung und Beratung erfolgt bundesweit.

Bitte beachten: Reichen Sie persönliche Anfragen an die Kanzlei ausschließlich per Email ein und nicht über die Kommentarfunktion.

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Rechnung Mahnung von KISSNOFROG – OVC Online Video Communications erhalten https://www.kanzlei-schuster.de/2019/03/rechnung-mahnung-von-kissnofrog-ovc-online-video-communications-erhalten/ https://www.kanzlei-schuster.de/2019/03/rechnung-mahnung-von-kissnofrog-ovc-online-video-communications-erhalten/#comments Mon, 04 Mar 2019 16:38:00 +0000 https://www.kanzlei-schuster.de/?p=9703 Aktuell melden sich hier viele Betroffene wegen Rechnungen und Mahnungen KISSNOFROG – OVC Online Video Communications. KISSNOFROG ist ein Live-Datingportal zum Flirten und Chatten. Betreiber ist die Firma OVC Online Video Communications GmbH. Gegenstand der Zahlungsaufforderungen ist eine angeblich kostenpflichtige und mehrmonatige Mitgliedschaft durch Registrierung auf der Seite kissnofrog.com. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kontaktportals […]

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Aktuell melden sich hier viele Betroffene wegen Rechnungen und Mahnungen KISSNOFROG – OVC Online Video Communications. KISSNOFROG ist ein Live-Datingportal zum Flirten und Chatten. Betreiber ist die Firma OVC Online Video Communications GmbH. Gegenstand der Zahlungsaufforderungen ist eine angeblich kostenpflichtige und mehrmonatige Mitgliedschaft durch Registrierung auf der Seite kissnofrog.com. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kontaktportals finden sich verschiedene Informationen über Dauer, Kündigungsfristen und Kosten der verschiedenen Mitgliedschaften. Betroffene fragen in diesem Zusammen häufig, ob die geforderten Beträge bezahlt werden sollen und wie man sich konkret verhalten soll.

Wichtiger Hinweis:

Die geforderten Beträge sollten jedenfalls nicht vorschnell bezahlt werden. Nach hier vertretener Ansicht sollte zunächst geprüft werden, ob die vom Betreiber des Kontaktportals verwendeten Klauseln wirksam sind. Wer also ebenfalls Forderungsschreiben der KISSNOFROG – OVC Online Video Communications erhalten hat, sollte den geforderten Betrag nicht vorschnell bezahlen sondern zuerst prüfen lassen, ob ein wirksamer Vertrag überhaupt zustande gekommen ist und/oder ob dieser gekündigt werden kann.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie auch eine solche Zahlungsaufforderung erhalten haben, können das Forderungsschreiben hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie erhalten im Rahmen unserer zeitlichen Kapazität eine Bewertung der Sach- und Rechtslage und eine Empfehlung zur weiteren Vorgehensweise. Durch die Beantwortung Ihrer Anfrage entstehen noch kein Mandatsverhältnis und noch keine Anwaltskosten. Telefonische Anfragen können aus Zeitgründen nicht beantwortet werden. Sofern in der Angelegenheit bereits ein Vollstreckungsbescheid vorliegt, kann hier nicht weitergeholfen werden. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen zum Thema Aboverträge kann ich Ihnen ansonsten schnell und kompetent weiterhelfen.

Bitte beachten: Reichen Sie persönliche Anfragen an die Kanzlei ausschließlich per Email ein und nicht über die Kommentarfunktion.

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Zahlungsauforderung der Fischer & Co Ltd im Auftrag der Film Framez Limited erhalten? https://www.kanzlei-schuster.de/2019/01/zahlungsauforderung-der-fischer-co-ltd-im-auftrag-der-film-framez-limited-erhalten/ https://www.kanzlei-schuster.de/2019/01/zahlungsauforderung-der-fischer-co-ltd-im-auftrag-der-film-framez-limited-erhalten/#comments Fri, 25 Jan 2019 10:48:57 +0000 https://www.kanzlei-schuster.de/?p=9689 Aktuell melden sich hier viele Betroffene, die Zahlungsaufforderungen von dem Inkassobüro Fischer & Co Ltd mit Sitz in London erhalten haben. Das Inkassobüro Fischer & Co Ltd macht im Auftrag der Film Framez Limited einen Betrag in Höhe von 479,16 EUR geltend. Hintergrund dieser Forderung ist eine angebliches Premium Jahresabo (12 Monate) auf dem Portal […]

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Aktuell melden sich hier viele Betroffene, die Zahlungsaufforderungen von dem Inkassobüro Fischer & Co Ltd mit Sitz in London erhalten haben. Das Inkassobüro Fischer & Co Ltd macht im Auftrag der Film Framez Limited einen Betrag in Höhe von 479,16 EUR geltend. Hintergrund dieser Forderung ist eine angebliches Premium Jahresabo (12 Monate) auf dem Portal Flixlist.de. Betroffene berichten teilweise, sich auf dem Portal gar nicht angemeldet oder nicht kostenpflichtig angemeldet zu haben. Insofern stellt sich die Frage, ob der geforderte Betrag bezahlt werden soll.

Wichtiger Hinweis:

Die geforderten Beträge sollten jedenfalls nicht vorschnell bezahlt werden. Je nach Fallkonstellation kann der der Forderung zugrunde liegende Vertrag angefochten, widerrufen und/oder gekündigt werden. Auch wenn eine Anmeldung auf dem genanten Portal aus Sicht des Betroffenen nicht erfolgt ist, sollte die Angelegenheit nicht ignoriert werden. Dies gilt vor allem im Hinblick auf einen möglichen Schufa-Eintrag. Lassen Sie im Zweifel prüfen, welche Handlungsmöglichkeiten bestehen. Lesen Sie zu auch diesen Beitrag!

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie auch eine solche Zahlungsaufforderung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 für weitere Informationen anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen zum Thema Verbraucherschutz kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.

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