Rechnung Mahnung der Prebyte GmbH – flirt-fever.de durch Auer Witte Thiel erhalten?

Ein Betroffener hat hier Forderungsschreiben der Rechtsanwälte Auer Witte Thiel im Auftrag der Firma Prebyte Media GmbH vorgelegt. Gegenstand der Forderung ist eine kostenpflichtige Mitgliedschaft bei flirt-fever.de. Flirt-fever.de ist ein Internet-Service, der Personen ermöglicht, sich virtuell kennen zu lernen. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen steht geschrieben (Stand 07.12.2016):

„Die Anmeldung zum Service “flirt-fever” ist als solche kostenlos. Um jedoch mit anderen Mitgliedern in Kontakt treten zu können, steht ein interner kostenpflichtiger Nachrichten-Service zur Verfügung. Möchte der Nutzer diesen Nachrichten-Service nutzen, muss er den Nachrichten-Service buchen.

Der Vertrag über die Nutzung kostenloser Dienste ist jederzeit mit sofortiger Wirkung kündbar.

Wird der Vertrag über kostenpflichtige Services nicht gekündigt, dann verlängert er sich um zu den im Produkt genannten Bedingungen. Der Vertrag verlängert sich danach weiter, wenn der Nutzer nicht vor Ablauf der jeweiligen Verlängerungszeiträume kündigt. Die Kündigung zum Ende einer Testphase ist ohne Einhaltung einer Frist möglich, danach beträgt die Kündigungsfrist 14 Tage zum Ablauf der Verlängerungszeiträume.“

Wichtiger Hinweis:

In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Portalbestreibers (Stand 07.12.2016) stehen lediglich vage Angaben über Zahlungspflicht, Dauer und Kündigungsfristen der Mitgliedschaft. Nach hier vertretener Ansicht bestehen daher erhebliche Zweifel, ob die vom Betreiber verwendeten Klauseln wirksam sind. Wer also ebenfalls Forderungsschreiben der Rechtsanwälte Auer Witte Thiel im Auftrag der Prebyte GmbH erhalten hat, sollte den Betrag nicht vorschnell bezahlen sondern zuerst prüfen lassen, ob ein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist und/oder ob dieser gekündigt werden kann. Lesen Sie hierzu auch folgenden Beitrag!

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie auch ein Forderungsschreiben erhalten haben, können Sie dieses hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von vergleichbaren Fällen kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert