Es liegt eine einstweilige Verfügung des Landgerichts München zugunsten der Firma Swarovski AG, Dröschistraße 15, FL-9495 Triesen/Liechtenstein vor. Verfahrensbevollmächtigte sind die Rechtsanwälte Lorenz, Seidler, Gossel in München. In der einstweiligen Verfügung ist es dem Antragsgegner bei Meidung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 EUR untersagt worden, im geschäftlichen Verkehr für […..] die Bezeichnung „Swarovski“ zu verwenden, […]