
Der Kläger hatte während seines Urlaubs einen Parkplatz in einer von der Beklagten betriebenen Parkgarage gemietet. Die Parkgebühr hierfür betrug 53,00 EUR. Er stellte den Wagen ordnungsgemäß ab. Als er nach dem Urlaub zu seinem Fahrzeug zurückgekehrte, stellte er fest, dass sich von der Wand offenbar großflächig Putz gelöst hatte und auf das Fahrzeug gefallen […]