Wer als Handwerker Leistungen erbringt, muß diese ordnungsgemäß ausführen, andernfalls hat der Kunde (Besteller) Anspruch auf die Beseitigung der Mängel (sogenannte Nacherfüllung). Ob der Handwerker die konkrete Handwerksarbeit mangelhaft ausgeführt hat, ist dabei häufig streitig. Während der Kunde zum Beispiel meint, der Rauputz an der Fassade weise deutliche Übergange auf, steht der Handwerker auf dem […]