Das Amtsgericht München hat mit Urteil vom 15.02.2012, 142 C 10921/11, entschieden, dass ein Vermieter nicht als Störer für die über seinen WLAN-Anschluss von seinem Mieter begangene Urheberrechtsverletzung (illegales Filesharing über P2P-Netzwerke) haftet, wenn er sich vertraglich vom Mieter zusichern lässt, dass dieser das Internet nicht für illegale Zwecke nutzt. Im konkreten Fall hatte der […]