…. ist wettbewerbswidrig, wenn neben dem Großhandel im erheblichen Umfang auch der Einzelhandel betrieben wird. Eine solche Werbung ist zu unterlassen (Landgericht Koblenz, 4 HK O 33/10).
Hier finden Sie im Mai 2010 verfasste Mitteilungen und Berichte zu Themen oder Urteilen aus den Tätigkeitsschwerpunkten der Anwaltskanzlei Schuster. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität kann ich keine Haftung übernehmen. Die Mitteilungen stellen keine Beratung dar. Sie sind allgemein gehalten. Sie können nicht oder nicht vollständig zur Lösung eines konkreten Falles herangezogen werden. Die Lösung eines konkreten Falles erfordert stets eine individuelle Prüfung der Sach- und Rechtslage.
…. ist wettbewerbswidrig, wenn neben dem Großhandel im erheblichen Umfang auch der Einzelhandel betrieben wird. Eine solche Werbung ist zu unterlassen (Landgericht Koblenz, 4 HK O 33/10).
Die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf hat mit Schreiben vom 17.05.2010 erklärt, dass die Werbung für eine kostenlose Ersteinschätzung von Abmahnungen gegen § 49 b BRAO verstößt und damit standeswidrig ist. Der Verstoß werde auch nicht dadurch relativiert, dass andere Rechtsanwälte gegen das Verbot ebenfalls verstoßen.
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