Der BGH hat mit Urteil vom 15.11.2012, I ZR 74/12, entschieden, dass Eltern nicht haften, wenn diese das Kind über das Verbot einer rechtswidrigen Teilnahme an Internettauschbörsen belehrt und keine Anhaltspunkte dafür hatten, dass das Kind dieses Verbot nicht beachtet. Als bahnbrechend, wegweisend, Durchbruch, überfällig usw. wird das Urteil bezeichnet. Tatsächlich ist nur entschieden worden, […]