Viele Webseitenbetreiber hinterlassen im Impressum oder in den allgemeinen Geschäftsbedingungen ihrer Homepage folgenden Hinweis: „Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt“ Die Verwendung der Formulierung „Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt“ hat bereits in der Vergangenheit wettbewerbsrechtliche Abmahnung ausgelöst, zumeist ausgesprochen von der Wettbewerbszentrale. Ob in der Verwendung dieser Formulierung ein wettbewerbsrechtlicher Verstoß zu sehen ist und ob […]