Wettbewerbsrechtliche, urheberrechtliche oder markenrechtliche Abmahnungen verpflichten den Empfänger, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Durch das Unterzeichnen einer solchen Unterlassungserklärung verpflichtet sich der Betroffene, ein bestimmtes (weil rechtswidriges) Verhalten zu unterlassen und für den Fall, dass der Betroffen erneut einen Verstoß begeht, eine Vertragsstrafe zu bezahlen. Nur in ganz wenigen Ausnahmefällen ist es möglich, sich von einer […]