Immer wieder passiert es, dass Onlinehändler in ihren Angeboten mehrere Widerrufsbelehrungen hinterlegt haben, zum Beispiel bei der Artikelbeschreibung direkt beim Angebot und dann nochmals in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen meistens durch einen Link gesondert aufgerufen werden. Wenn sich im Laufe der Zeit der gesetzliche Inhalt der Widerrufsbelehrung ändert (in den letzten Jahren […]