(1) Wer als gewerblicher Händler Waren oder Leistungen an Endverbraucher anbietet oder mit derartigen Angeboten wirbt, muß bestimmte, in der Preisangabeverordnung festgelegte Informationspflichten erfüllen. So muß der gewerbliche Händler zum Beispiel gemäß § 1 I 1 PAngV die Endpreise der Waren und Leistungen angeben. Endpreise sind Preise, die einschließlich Umsatzsteuer und Preisbestandteile zu zahlen sind. […]