(1) Betreiber einer Internetseite mit Kreuzfahrtausflügen veröffentlichte auf seiner Seite ein Foto mit der Seitenansicht des Schiffes „AIDAbella”, auf dem der „AIDA Kussmund” teilweise zu sehen war. Der Rechteinhaber (Lizenznehmer) dieser Bemalung mahnte dieses Verhalten wegen Urheberrechtsverletzung erfolglos ab und klagte sodann u.a. auf Unterlassung der Veröffentlichung des Fotos. Die Klage hatte jedoch keinen Erfolg. […]