Das Landgericht Bochum hat mit Urteil vom 16.03.2016, I-2 O 425/15, entschieden, dass kein Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag besteht, wenn der Käufer einen PKW mit der so genannten „Schummelsoftware“ bezogen auf die Abgaswerte kauft. Zwar ist ein Kraftfahrzeug mangelhaft, in das eine Software eingebaut ist, die nur im sog. Prüfstandverfahren eine höhere Abgasrückführung zulässt, ein Rücktritt […]