UpDate (3): Das bekannte Ärztebewertungsportal Jameda ist dafür bekannt, beanstandete Bewertungen nicht auf ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen und daher auch nicht zu entfernen. Der BGH hat nun mit Urteil vom 01.03.2016, VI ZR 34/15, die Prüfpflichten eines Bewertungsportals weiter konkretisiert. Dazu hat der BGH ausgeführt: „Der Betrieb eines Bewertungsportals trägt im Vergleich zu anderen Portalen […]