(1) Die Business to Business Portale für Gewerbetreibende scheinen die Nachfolgermodelle der Abofallen für Verbraucher zu sein. Abofallen für Verbraucher sind seit der Einführung der „Button-Lösung“ unzulässig. Denn in § 312 g Abs. 3 BGB ist geregelt, dass der Verbraucher bei der Bestellung im Internet darüber belehrt werden muß, dass die Bestellung kostenpflichtig ist. Der […]