Unverlangte Werbung per Fax oder Email ist grundsätzlich unzulässig. Dabei macht es fast keinen Unterschied, ob sich die Werbung an eine Privatperson (Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht) oder an einen Gewerbetreibenden (Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb) richtet. Unverlangte Fax- oder Emailwerbung gegenüber Gewerbetreibenden kann jedoch ausnahmsweise zulässig sein, wenn der Gewerbetreibenden einen konkreten […]