Der BGH hat neulich in seinem Urteil vom 11.05.2011, Az. VIII ZR 289/09, entschieden, dass ein eBay-Mitglied, obwohl es seine Zugangsdaten nicht ausreichend gesichert hatte, nicht auf vertragliche Erfüllung (Lieferung der Kaufsache) in Anspruch genommen werden kann, wenn eine andere Person unbefugt über dessen eBay-Mitgliedskonto eine Sache verkauft, sofern keine Stellvertretung vorliegt. Diese Entscheidung muß […]