Es kann nicht allgemein gesagt werden, dass einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung, die ein Anwalt im Auftrag seines Mandanten verschickt, keine Vollmacht im Original beigefügt werden muß. Der BGH hatte mit Urteil vom 19.05.2010, Az I ZR 140/08, über eine bestimmte Konstellation zu entscheiden. Ein Mitbewerber hatte einen anderen Mitberber anwaltlich ohne Vorlage einer Originalvollmacht abgemahnt und […]