Fast jeder verkauft seine nicht mehr benötigten Sachen über eBay & Co. Oft (unbemerkt und schleichend) wird dabei die Schwelle zum gewerblichen Handeln überschritten. In dem Moment, wo diese Schwelle überschritten ist, muß der Verkäufer bestimmte Spielregeln einhalten. Andernfalls droht die Gefahr einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung aufgrund fehlender Widerrufsbelehrung und anderer Informationspflichten. Die Frage ist und […]