…wenn ein Goldankäufer im Rahmen von Aktionswochen den Ankauf von Edelmetallen anbietet und dabei angibt, dass es sich hierbei um die letzte Verlängerung handelt, wenn die selbe Werbung in der nächsten Woche wieder erscheint (LG Düsseldorf, 38 O 37/08).
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Die Artikelbeschreibung „ca. 20 g“ ist kein Freibrief für erhebliche Abweichungen!
Angeboten war eine Goldkette mit dem Gewicht „ca. 20 g“. Die Kette wog lediglich 13,8 g. Das Gericht verurteilte den Verkäufer zur Rückzahlung des Kaufpreises. Selbst bei einer Ca-Angabe stellt eine Differenz von 6 g eine Beschaffenheitsabweichung dar, weil der Käufer eine so erhebliche Abweichung nicht erwarten kann (AG Heilbronn, 10 C 1683/04).
Bei Verlust eines Plagiates in der Reinigung geringer Schadensersatzanspruch!
Erweist sich das in der Reinigung verloren gegangene Kleidungsstück als Plagiat, erhält der Geschädigte nur einen Bruchteil an Schadensersatz (LG Berlin, 52 S 90/07).