In vorgefertigten Kaufverträgen findet sich regelmäßig die Frage nach „Zahl, Umfang und Art von Mängeln und Unfallschäden lt. Vorbesitzer“. Diese Frage sollte ein gewerblicher Autohändler nur dann mit „Nein“ beantworten, wenn er sich bei dem Vorbesitzer tatsächlich nach Mängeln und Unfällen erkundigt hat. Liegt eine entsprechende Erkundigung nicht vor und erweist sich der PKW als […]