UpDate (6): Wieder hat ein Gericht in einem Fall der Branchenbuchabzocke zu Gunsten der Betroffenen entschieden. In dem zu unterschreibenden Formular war der Begriff „Korrekturabzug“ sowie „Änderungen kostenlos“ fett hervorgehoben. Das AG Überlingen hat mit Urteil vom 10.06.2014 (2 C 71/14) den Zahlungsanspruch aufgrund arglistiger Täuschung abgewiesen und festgestellt, dass nicht ersichtlich gewesen sei, dass […]