UpDate (2): Auch das Landgericht Flensburg hat bereits mit Urteil vom 08.02.2011, 1 S 71/10, in einem vergleichbaren Fall entschieden, dass eine „versteckte Kostenpflicht“ in einem Formular für einen Branchenbucheintrag intransparent und ungewöhnlich und damit gemäß § 305 c BGB unwirksam ist. Zum einen sei ein Preis von jährlich 910,00 EUR netto für den Eintrag […]