Insbesondere der Kurznachrichtendienst Twitter ist die Plattform, auf der sich Wortakrobaten so richtig austoben können. Dabei ist es die Kunst, mit 140 Zeichen eine Gehaltvolle Nachricht zu vermitteln. Hier stellt sich dann die Frage, ob und und welchen Voraussetzungen eine solche Nachricht Urheberrechtsschutz genießt. Das OLG Köln musste mit Urteil vom 08.04.2016, 6 U 120/15, […]