Der BGH hatte mit Urteil vom 21.04.2015, VI ZR 245/14, die Frage der Zulässigkeit der Veröffentlichung von Fotos, die eine sich zufällig in der Nähe eines Prominenten befindliche nicht prominente Person identifizierbar zeigen, zu entscheiden. Konkret geht es um eine Frau, die auf einem Foto in Badekleidung auf einer Liege am Strand von El Arenal […]