Ein Händler wurde abgemahnt, weil dieser ein Foto eines Konkurrenten zur Bebilderung eines Produktes bei eBay unzulässig verwendete. Der abgemahnte Händler gab am 24.März die geforderte Unterlassungserklärung ab. Der abmahnende Konkurrent stellte am 08.April fest, dass in dem „Cache” (Zwischenspeicher) der Internetsuchmaschine „Google” weiterhin die beanstandete Werbung des mit dem in Rede stehenden Lichtbild des […]