Ein Webseitenbetreiber verwendete auf seiner Seite zur Illustration eines Artikels ein Foto. Am unteren Ende des Fotos erfolgte die Benennung des Urhebers. Die der Nutzung zugrunde liegenden Lizenzbedingungen lauteten unter anderem wie folgt: „Der Nutzer hat in der für die jeweilige Verwendung üblichen Weise und soweit technisch möglich am Bild selbst oder am Seitenende […] […]