Urheberrechtliche Abmahnungen verpflichten den Abgemahnten, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Durch das Unterzeichnen einer solchen Unterlassungserklärung verpflichtet sich der Abgemahnte, zum Beispiel die Verwendung von Fotos im Internet zu unterlassen und für den Fall, dass der Abgemahnte erneut die Bilder verwendet, eine Vertragsstrafe zu bezahlen. Daher muß dringend davor gewarnt werden, die den Abmahnungen beigefügten und […]