Nach alten Recht gab es unterschiedliche Widerrufsfristen, je nachdem ob die Belehrung dem Käufer unmittelbar nach Vertragsschluss in Textform erteilt wurde (dann 14 Tage), wenn nicht 1 Monat. Häufig wurde aus Kundenfreundlichkeit dem Verbraucher unabhängig davon ein einmonatiges Widerrufsrecht eingeräumt. Kein Mitbewerber kam auf die Idee, dieses Verhalten abzunehmen, zumal laut Musterwiderrufsbelehrung diese Möglichkeit bestand. […]