Der VerbraucherService Bayern e.V. (VSB) teilte mit, dass das Landgericht München I mit Beschluss vom 11.6.2013, 33 O 12678/13, dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gefolgt ist und Amazon ab sofort untersagt hat, die kostenpflichtige Amazon Prime-Mitgliedschaft über die Schaltfläche „jetzt kostenlos testen“ anzubieten. Amazon muss nun nach den Angaben des VSB den Abschluss […]