(1) Angaben zu anfallenden Liefer- und Versankosten sind im gewerblichen Onlinehandel gegenüber Verbrauchern Pflichtangaben. Ebenso verhält es sich mit den Angaben zu Liefer- und Versandzeiten der Ware. Wer als Onlinehändler gegenüber Verbrauchern entsprechende Angaben nicht macht, kann von seinem Konkurrenten oder einem Verband wettbewerbsrechtlich abgemahnt werden. Aber auch derjenige, der zwar Angaben zu Liefer- und […]