Ein Käufer hatte von einem Kraftfahrzeughändler einen Volvo gekauft. Kurze Zeit nach der Übergabe des Fahrzeugs bemängelte der Käufer u.a., dass das Kupplungspedal nach Betätigung am Fahrzeugboden hängengeblieben sei, so dass es in die Ausgangsposition habe zurückgezogen werden müssen. Bei einer Untersuchungsfahrt durch den Verkäufer blieb das Pedal nicht hängen. Der Verkäufer bot daher lediglich […]