Streitwert bei Unterlassungsklage wegen fehlender Widerrufsbelehrung: 15.000,00 EUR. Das Landgericht Rostock setzte mit Beschluss vom 28.04.2011 Aktenzeichen 5 HK O 34/11 den Streitwert in einer wettbewerbsrechtlichen Hauptsacheklage (Streitgegenstand: Fehlende Widerrufsbelehrung) auf 15.000,00 EUR fest. Der Hauptsacheklage war ein einstweiliges Verfügungsverfahren vorausgegangen. Auch in diesem einstweiligen Verfügungsverfahren setzte das Landgericht Rostock den Streitwert auf 15.000,00 EUR […]