An einem gestohlenen Auto kann man kein Eigentum erwerben. Anders sieht es aus, wenn das Auto unterschlagen wurde. Voraussetzung für den Eigentumserwerb ist in diesem Fall jedoch, dass der Käufer gutgläubig war, nämlich dass er geglaubt hat, der Verkäufer sei Eigentümer des PKW. Liegen jedoch Umstände vor, die Argwohn an der Eigentümerstellung des Verkäufers am […]