Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen verpflichten den Empfänger, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. In den meisten Fällen werden die Abmahnungen zu Recht ausgesprochen mit der Folge, dass eine strafebewehrte Unterlassungserklärung abgegeben muß. Durch das Unterzeichnen einer solchen Unterlassungserklärung verpflichtet sich der Betroffene, ein bestimmtes (weil rechtswidriges) Verhalten zu unterlassen und für den Fall, dass der Betroffen erneut einen Verstoß […]