UpDate (2): Das Verwenden fremder Fotos ohne Zustimmung des Berechtigten ist unzulässig. Es droht eine urheberrechtliche Abmahnung, in welcher der Rechteinhaber durch einen Anwalt Unterlassung und Schadensersatz fordert (siehe dazu auch den Beitrag oben). Die Rechsprechung zu der Frage, wie viel Schadensersatz bezahlt und wie viel Anwaltskosten erstattet werden muß, ist äußerst unterschiedlich. Das OLG […]