
Das Wettbewerbsrecht sieht vor, dass sich Mitbewerber im Falle der Nichtbeachtung gesetzlicher Vorschriften gegenseitig abmahnen können. Konkret wird in einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung aufgefordert, ein unlauteres Verhalten zu unterlassen. Viele abgemahnte Mitbewerber und ihre Anwälte stufen ein solches Anliegen, nämlich die Aufforderung, die Gesetze zu beachten, als Abzocke ein. So wundert es nicht, wenn Abmahnungen häufig […]