 
													
							Immer wieder passiert es, dass über eBay und Co. Verträge geschlossen werden und der Käufer aus irgend einem Grund die Kaufsache nicht bezahlt und auch nicht abnimmt. In einer solchen Konstellation kann der Verkäufer natürlich auf Abnahme und Zahlung klagen oder auf Rücktritt vom Vertrag. Beide Varianten sind jedoch im Zweifel für den Verkäufer unbefriedigend […]
 
					 
													
							