UpDate (3): Das Amtsgericht Mönchengladbach hat mit Urteil vom 16.07.2013, 4 C 476/12, den Anspruch eines B2B-Portal Betreiber (N-Einkaufsquellen.de) auf Zahlung der jährlichen Mitgliedsgebühr in Höhe von 288,00 EUR (monatliche Grundgebühr in Höhe von 24,00 EUR) abgelehnt. Begründung: Der Nutzer habe die Anmeldung als Verbraucher vorgenommen. Bei einem Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr zwischen einem Unternehmer […]