UpDate (4): Wieder hat ein Gericht in einem Fall der Branchenbuchabzocke zu Gunsten der Betroffenen entschieden. Diesmal ging es um einen kostenpflichtigen Eintrag in einem „Ärzteverzeichnis“. In dem zu unterschreibenden Formular waren die Begriffe „Eintragungsantrag und Korrekturabzug“ sowie „Änderungen kostenlos“ fett gedruckt. Nur in einem nicht hervorgehobenen Sternchenhinweis wurde im Schreiben darauf hingewiesen, dass der […]