UpDate (4): Auch das OLG Nürnberg hat mit Beschluss vom 04.02.2013, 3 W 81/13, den Streitwert im Rahmen eines urheberrechtlichen Unterlassungsanspruches auf 900,00 EUR reduziert – wie auch schon das OLG Hamm mit Beschluss vom 13.09.2012 (siehe oben). In dem Verfahren beim OLG Nürberg ging es ebenfalls um die unerlaubte Verwendung eines Fotos für einen […]