UpDate (2): Mit Beschluss des OLG München vom 12.10.2014, 18 W 1933/14, wurde ebenfalls festgestellt, dass der Betreiber eines Ärztebewertungsportals verpflichtet ist, einen Kommentar zu entfernen, wenn dieser nachweislich eine unwahre Tatsachenbehauptung enthält und trotz der Beanstandung und Zeugenaussage nicht zum Anlass nimmt, den Kommentar zu entfernen. Im Falle einer unwahren Tatsachenbehauptung muß auch die […]