Über diese Frage musste das OLG Frankfurt am Main mit Urteil vom 21.07.2016, 16 U 233/15, entscheiden. Über den Account eines Facebooknutzers wurden unzulässige Postings verbreitet. Der Geschädigte klagte auf Geldentschädigung aufgrund einer Persönlichkeitsrechtsverletzung. Die Klage hatte Erfolg. Nach Auffassung des Gerichts beurteilt sich die Frage der Haftung des Inhabers eines Facebook-Accounts bei dessen rechtsverletzenden […]