Ein Einzelunternehmer, der mit Zahnaufhellungsprodukten bzw. Zahnpastaartikel handelt, bezeichnete sich im Impressum seiner Internetseite, sowie auf Facebook und in seinem eBay-Shop als Geschäftsführer, obgleich er keine GmbH hatte. Das OLG München stufte mit Urteil vom 14.11.2013, 6 U 1888/13, diese Bezeichnung als irreführend gemäß § 5 I 2 Nr. 3 UWG ein. Dabei legte das […]